Stufen
Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines Verdienstordens des BDK beschlossen.
Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar:
a) Stufe 1 in Silber
b) Stufe 2 in Gold
c) Stufe 3 in Gold mit Brillianten
Zu allen Orden wird eine künstlerisch gestaltete Urkunde verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1 in Silber
a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre währende, ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist,
d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 in Gold
a) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 3 in Gold mit Brillianten
a) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienst-Ordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Über die Verleihung entscheidet der zuständige Landes- oder Regionalverband und abschließend das geschäftsführende Präsidium des BDK.
Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.
Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrag-stellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.
Ordensbuch
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Ehrenverdienstorden für Vereinsmitglieder
Die BDK-Ehrenverdienstorden werden wie die Verdienstorden in drei Stufen verliehen. Mit dieser neuen Art Auszeichnung wollen wir das ehrenamtliche Engagement innerhalb eines dem BDK angehörigen Regionalverbandes oder Vereines würdigen. Zielpersonen sind solche, die nicht unbedingt in der Vorstandsarbeit mitwirken, allerdings besondere Verdienste innerhalb des Vereins geleistet haben.
Stufe 1– Ehrenmedaille
Für 20-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.
Stufe 2– BDK-Ehrenkreuz
Für 25-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.
Stufe 3– BDK-Ehrenkreuz am Bande
Für 30-jähriges ehrenamtliches Engagement in einem dem BDK angeschlossenen Landes- oder Regionalverband bzw. Verein.
Stufe 1 Ehrenmedaille |
Stufe 2 BDK-Ehrenkreuz |
Stufe 3 BDK-Ehrenkreuz am Bande |
Anträge auf Verleihung des BDK-Ehrenverdienstordens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Die Kosten für Orden, Anstecknadel, Schatulle und Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Genehmigung des Landes- oder Regionalverbandes geht automatisch eine Rechnung an die im Mitgliederportal hinterlegte eMail-Adresse.
Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Antrags-stellenden Landes- oder Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten. In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom BDK-Präsidenten benannten Beauftragten vorgenommen.
Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport
Verleihungs-Voraussetzungen
Für die Stufe Bronze:
6 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel
Für die Stufe Silber:
11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel
Für die Stufe Gold:
15 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel
Für die Stufe Gold mit Brillanten:
20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Sinne der Präambel
Dabei sind auch Tätigkeiten in mehreren Vereinen nacheinander zu berücksichtigen.
Die wahrheitsgemäße Beantragung bzw. die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes obliegt dem Verein, in dessen Namen die Auszeichnung vorgenommen werden soll.
Bronze |
Silber |
Gold |
Gold mit Brillanten |
Verleihungs-Modalitäten
Anträge auf Verleihung des BDK-Treue-Abzeichens sind vom Antragsteller ausschließlich über das Mitgliederportal mit ausreichender Begründung bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Nach Bezahlung erhält der Verein die Abzeichen mit Urkunden, die den jeweiligen Namen des Aktiven und des Vereins sowie die Session der Verleihung enthalten.
Die Verleihung an die Auszuzeichnenden wird vom Verein oder auf Wunsch des Vereins von einem Vertreter des zuständigen Landes- oder Regionalverbandes vorgenommen.