Präambel
Der Vorstand des FestAusschuss Aachener Karneval 1935 e.V. – nachfolgend AAK genannt – hat in der Vorstandsitzung vom 23. Mai 2006 beschlossen, einen Verdienstorden des AAK ein zu führen.
Ziffer 1: Voraussetzung für die Verleihung
Der Verdienstorden des AAK wird ausschließlich an Personen verliehen, die eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand des AAK
oder
eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem AAK angeschlossenen Gesellschaften nachweisen können.
Der Vorstand des AAK hat darüber hinaus das Recht, Personen mit dem Verdienstorden auszuzeichnen, die sich über viele Jahre um den Aachener Karneval besondere Verdienste erworben haben.
Ziffer 2: Antrag auf Verleihung
Die Anträge auf die Verleihung des Verdienstordens sind an den geschäftsführenden Vorstand des AAK zu richten. Sie sind ausreichend zu begründen und ggfl. tabellarisch zu belegen. Die Anträge müssen spätestens bis 30.09. eines Jahres eingegangen sein.
Über die Verleihung des Verdienstordens entscheidet der geschäftsführende Vorstand des AAK. Die Entscheidung muß nicht begründet werden und ist unanfechtbar.
Ziffer 3: Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens einschließlich der entsprechenden Urkunde betragen 50,00 EUR und sind von dem Antragsteller zu tragen. Dem Antrag ist entweder ein Verrechnungsscheck in entsprechender Höhe oder der Nachweis der erfolgten Zahlung beizufügen.
Ziffer 4: Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt durch den Präsidenten des AAK. In Ausnahmefällen kann der Präsident des AAK einen seiner Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied mit der Verleihung des Verdienstordens beauftragen.
Ziffer 5: Liste der Träger des Verdienstordens
Die Namen der mit dem Verdienstorden ausgezeichneten Personen werden mit laufender Nummerierung in einer Ordensliste erfasst.